Auf eine schöne Schulzeit in Albstadt!
Jeder weiß, wie prägend die Schulzeit ist und mit wie vielen Emotionen und Entscheidungen sie verbunden ist. Da braucht es eine gute Orientierung. Ob Einschulung oder der Übergang zur weiterführenden Schule, hier finden Sie alle Informationen, die jetzt wichtig sind.
Bei uns besuchen rund 4000 Schülerinnen und Schüler die Grund-, Haupt-, Real-, Werkreal-, Förderschulen und Allgemeinen Gymnasien. Die Stadt Albstadt ist Schulträgerin von insgesamt 17 schulischen Einrichtungen.
Schule ist viel mehr als Unterricht
Sie entwickelt sich immer mehr vom Lernort hin zum Lebensraum unserer Kinder. Darum bauen wir auch das Angebot zur Ganztagesversorgung immer weiter aus. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur die Möglichkeit haben an ihrer Schule Mittag zu essen, sondern danach auch zusätzliche, an das pädagogische Konzept angepasste Angebote wählen können. Ein weiterer Schwerpunkt, vor allem bei den Grundschulen, liegt bei der Betreuung während des Mittagessens, in der Lernzeit und in ihrer Freizeit danach, so dass ein nahtloser Übergang zum nachfolgenden Unterricht gewährleistet ist.
Zusätzlich entwickelt die Stadt Albstadt in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und weiteren Institutionen Unterstützungsangebote, um die Schulen in ihrem Qualitätsentwicklungsprozess zu fördern. Dazu gehören Angebote mit dem Schwerpunkt Bildungsteilhabe, Schulkooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern, Sprachförderung, Kriminalpräventionsprogramm und Angebote zur gesunden Schule. Außerdem unterstützen und bereichern zahlreiche Schulsozialarbeitende die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen an Albstädter Schulen.
Bestmöglicher Bildungserfolg für jedes Schulkind
Unsere Ziele:
- Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit
- Ermöglichung von Teilhabe an den vielfältigen Bildungsangeboten, um damit zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu gelangen
- Lebenslanges Lernen
Falls Sie doch noch Fragen haben oder den persönlichen Kontakt suchen, beraten wir Sie gerne.
Grundschulen
Das Portal zur Bedarfsmitteilung für die Schulkind- und Ferienbetreuung ist nicht mehr aktiv.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an schulkindbetreuung@albstadt.de.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Platzvergabe ab.
Wir werden uns rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr mit Ihnen in Verbindung setzen!
Da viele Eltern den Bedarf für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027 noch nicht absehen konnten, werden wir Ihnen rechtzeitig die Möglichkeit geben, die Anmeldung zur Ferienbetreuung zu wiederholen.
Sofern Sie Ihren Bedarf bereits mitgeteilt haben, besteht auch die Möglichkeit, Änderungen bei der Ferienbetreuung vorzunehmen.
Die Bedarfsmitteilung für die Schulkindbetreuung bleibt bestehen!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie rechtzeitig von uns.
Bitte sehen Sie von Anfragen hierzu ab.
Ihr Kind kommt in die Schule!
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, immer am 1. August desselben Kalenderjahres. Hier finden Sie alle Infos von der Anmeldung bis zum Ferienprogramm!
Das Schulverwaltungsamt schreibt die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten ein Jahr vor der Einschulung an und gibt die notwendigen Informationen zum anstehenden Einschulungsverfahren. Diesem Schreiben ist eine Aufstellung aller städtischen Grundschulen in Albstadt beigefügt. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern beziehungsweise den Erziehungsberechtigten frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule, wenn die Aufnahmekapazitäten der angewählten Grundschule nicht ausreichen. Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, müssen von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Schule angemeldet werden. Eine abschließende Aufnahmeentscheidung durch die Grundschule wird im Frühjahr (voraussichtlich im März) des Folgejahres ausgesprochen.
Das Einschulungsverfahren ist wie folgt geplant:
Oktober
Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule beginntAnfang November
Informationsveranstaltung für ElternDezember/ Januar
Sie bekommen zweimal Post aus der Grundschule: Einmal zur Datenerhebung und einmal zu SchulanmeldungAnfang/ Mitte Februar
Schulanmeldung an den Albstädter GrundschulenMitte September
Einschulung an den Albstädter Grundschulen
Grundlagen der Schulfähigkeit
Körperlicher Bereich:
- Ist mein Kind gesund (hören, sehen)?
- Wie groß ist mein Kind?
- Kann es seine Körperfunktionen steuern (WC-Zeiten, Essenszeiten, …)?
- Wie sicher ist seine Motorik (reißen, schneiden, malen, Schuhe binden)?
Kognitiver Bereich:
- Kann mein Kind Geräusche hören, benennen und unterscheiden?
- Mengen erkennen und benennen
- Kann mein Kind Bilder wahrnehmen, erkennen was dargestellt ist, die Dinge in seiner Sprache benennen?
- Merkfähigkeit (Liedtexte, Gedichte)
Motivationaler Bereich:
- Versucht mein Kind aus eigener Neugier Dinge zu erforschen?
- Kann es selbstständig eine Tätigkeit beginnen und zu Ende führen?
- Traut sich mein Kind – hat es genügend Selbstvertrauen?
- Selbstkonzept: Wie schätzt sich mein Kind selbst ein.
Sozialer Bereich:
- Kann mein Kind neue Kontakte aufbauen?
- Kann mein Kind mit anderen zusammenarbeiten, warten, andere unterstützen, sich helfen lassen?
- Wie geht mein Kind mit Konflikten/ Rückschlägen um?
- Kann es Regeln einhalten?
- Einfühlungsvermögen und Toleranz – findest es das rechte Maß?
Praktische Tipps – Gut vorbereitet auf die Schule. Was können wir tun?
- Schwimmen lernen
- ausreichend Schlaf
- Medienzeiten strukturieren
- Name, Adresse, Telefonnummer kennen
- Zuhören lernen
- Schulweg abgehen
- kleine Aufgaben im Haushalt
- Alltagsselbstständigkeit (anziehen, Schuhe binden, Nase putzen, …)
- den Kindern vorlesen
- Bewegung und Zeit an der frischen Luft
- basteln, malen, ausschneiden
- Selbstvertrauen aufbauen: z. B. beim Bäcker selbst eine Brezel kaufen
Sie erhalten rechtzeitig auf postalischem Weg von der Schule alle wichtigen Informationen zum Thema Schulanmeldung. Von der Stadt Albstadt erhalten Sie ebenfalls rechtzeitig alle wichtigen Informationen zum Thema Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung.
Bei Fragen zur Schulanmeldung wenden Sie sich direkt an die Grundschule.
In Albstadt gibt es in alles Stadtteilen ein Grundschulangebot für kurze Wege.
Unsere Grundschulen

Kirchgrabenschule
Adresse: Landgraben 16, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 935-3180
E-Mail: statistik@04148441.schule.bwl.de
Ganztagsgrundschule in Wahlform (§ 4a SchulG) an 4 Tagen pro Woche

Schalksburgschule
Adresse: Lautlinger Straße 200, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 719-36
E-Mail: statistik@04148453.schule.bwl.de
Ganztagesgrundschule in verbindlicher Form (§ 4a SchulG) inkl. Juniorklasse

Lutherschule
Adresse: Martin-Luther-Straße 25, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 4441
E-Mail: statistik@04148520.schule.bwl.de
Ganztagsgrundschule in Wahlform (§ 4a SchulG) an 4 Tagen pro Woche

Außenstelle Grundschule Sommerhalde Truchtelfingen
Adresse: Sommerhalde 9, 72461 Albstadt-Truchtelfingen
Telefon: 07432 984-3080
E-Mail: statistik@04148520.schule.bwl.de
Regelschule

Ignaz-Demeter-Schule
Adresse: Römerstraße 10, 72459 Albstadt-Lautlingen
Telefon: 07431 957370
E-Mail: statistik@04145270.schule.bwl.de
Ganztagsgrundschule in Wahlform (§ 4a SchulG) an 3 Tagen pro Woche

Außenstelle Grundschule Laufen
Adresse: Scheibenbühlstraße 30, 72459 Albstadt-Laufen
Telefon: 07431 9573710
E-Mail: statistik@04145270.schule.bwl.de
Regelschule

Eyachquellgrundschule Langenwand
Adresse: Vogelsangstraße 46, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 3565
E-Mail: poststelle[at]langenwand-gs.schule.bwl.de
Ganztagsgrundschule in Wahlform (§ 4a SchulG) an 3 Tagen pro Woche

Eyachquellgrundschule Außensstelle Pfeffingen
Adresse: Bergstraße 1, 72459 Albstadt-Pfeffingen
Telefon: 07432 12770
E-Mail: aussenstelle[at]langenwand-gs.schule.bwl.de
Regelschule

Oststadtschule
Adresse: Flandernstraße 25, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 3817
E-Mail: statistik@04148465.schule.bwl.de
Regelschule
Grundschule Schillerschule
Adresse: Johannes-Raster-Straße 4, 72461 Albstadt-Onstmettingen
Telefon: 07431 2775
E-Mail: statistik@04148507.schule.bwl.de
Regelschule
WHS Tailfingen
Adresse: Vogelsangstraße 46/1, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 98376-0
E-Mail: poststelle@whs-albstadt.schule.bwl.de
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, Förderschwerpunkt Lernen ab Schuljahr 2027/2028: Ganztagsschule in Wahlform (§ 4a SchulG)

Max. 22 Schüler*innen pro Klassenstufe
Grundschule Malesfeslsen
Adresse: Unter dem Malesfelsen 70, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 936-201
E-Mail: info[at]gs-kita-malesfelsen.de
Private Grundschule
Juniorklassen
Juniorklasse der Schalksburgschule
Adresse: Lautlinger Straße 200, Ebingen,
72458 Albstadt
Telefon: 07431 719-36
E-Mail: statistik@04148453.schule.bwl.de
Juniorklasse
Juniorklasse der Langenwand-Eyachquellgrundschule Albstadt
Adresse: Bergstraße 1, Pfeffingen
72459 Albstadt
Telefon: 07432 12770
E-Mail: aussenstelle@langenwand-gs.schule.bwl.de
Juniorklasse
Sie brauchen eine verlässliche Betreuung für Ihr Schulkind?
Wir leben in einer Zeit, in der Betreuungsangebote, insbesondere in der Grundschulzeit, für Familien immer wichtiger werden. Da häufig beide Elternteile oder Alleinerziehende berufstätig sind, brauchen die Kinder vor und nach dem Unterricht eine verlässliche Betreuung. Nach dem Unterricht haben die Kinder die Möglichkeit, in der Betreuungsgruppe neue Freunde zu finden und den Anschluss an den Schultag in einer anderen Atmosphäre zu erleben.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung eingeführt, beginnend mit Klasse 1. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird dieser Rechtsanspruch auf alle vier Klassenstufen an den Ganztagsgrundschulen umgesetzt. Dieser Rechtsanspruch gilt an folgenden Grundschulen: Kirchgrabenschule, Schalksburgschule, Lutherschule, Ignaz-Demeter-Schule, Langenwand Eyachquellgrundschule und ab dem Schuljahr 2027/2028 an der Wilhelm-Hauff-Schule. Die Stadt Albstadt bietet an den folgenden Regelgrundschulen ebenfalls eine kostenpflichtige Früh- und Mittagsbetreuung an, für die jedoch kein Rechtsanspruch besteht: Oststadtgrundschule, Grundschule Schillerschule, Grundschule Pfeffingen, Grundschule Sommerhalde, Grundschule Laufen. Außerdem bietet die Stadt Albstadt eine Ferienbetreuung an, für die sich alle Familien anmelden können, dessen Kinder eine Grundschule in Albstadt besuchen. Hier gilt der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder, die die erste Klasse besuchen.
Sie können an den Ganztagsschulen Betreuung I, II, und/ oder III auswählen, sofern Ihr Kind für die Ganztagesschule angemeldet ist. Eine Mehrfachauswahl ist möglich. An den Regelgrundschulen wird eine Früh- und Mittagsbetreuung angeboten. Es kann immer nur die Betreuungszeit ausgewählt werden, die an der Grundschule angeboten wird, die Ihr Kind besucht.


Die Kosten für die Schulkindbetreuung richten sich nach den in Anspruch genommen Wochenstunden sowie der im selben Haushalt gemeldeten kindergeldberechtigten Kindern. Die Schulkindbetreuung ist monatlich (auch während der Schulferien) via Lastschriftverfahren zu zahlen. Ein SEPA-Mandat erhalten Sie mit dem jeweiligen Betreuungsvertrag zugeschickt.

Während der Schulkindbetreuung kann an den Ganztagsschulen ein kostenpflichtiges Mittagessen gebucht werden. Die Bestellung, Abbestellung und Bezahlung wird über „MensaMax“ organisiert. Informationen zur Bestellung und Bezahlung erhalten Sie an Ihrer Schule über das Schulsekretariat. Sofern Sie kein Mittagessen buchen möchten, geben Sie Ihrem Kind bitte ein Vesper mit.
Ein warmes Mittagessen kostet derzeit 4 €.
Die Bestellung, Abbestellung und Bezahlung des Mittagessens wird über „MensaMax“ organisiert. Informationen zur Bestellung und Bezahlung erhalten Sie an Ihrer Schule über das Schulsekretariat.
Amt für Familie, Bildung und Sport
Marktstraße 35
72458 Albstadt

Damit Ihr Kind sicher in der Schule ankommt!
Der wichtigste Beitrag zur Sicherheit Ihres Kindes ist das praktische Training des Schulweges! Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen, wenn Sie mit Ihrem Kind den Schulweg üben.
Üben Sie den Schulweg mit Ihren Kindern!
Für alle Grundschulen in Albstadt liegen Schulwegpläne vor, die den gesamten Einzugsbereich der jeweiligen Schule umfassen. In diesen sind die wesentlichen Dinge für einen sicheren Schulweg festgehalten. Der Schulwegplan beschreibt den sicheren Weg von und zur Schule und soll die Eltern bei der Wahl des kindgerechten Schulwegs unterstützen.
Für die Eltern unserer Schulanfänger gilt:
- Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind bereits einige Zeit vor dem ersten Schultag den Schulweg in beiden Richtungen mehrmals ab. Wählen Sie dabei nicht den kürzesten Weg, sondern den gefahrlosesten – den Weg, bei dem man die Straße an Fußgängerampeln oder Zebrastreifen oder jedenfalls an übersichtlichen Stellen queren kann
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genügend Abstand zur Fahrbahn hält und nicht auf dem Bordstein balanciert
- Bei Straßen ohne Gehweg sollte am linken Fahrbahnrand gegangen werden, damit entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden können
- Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll, wenn der Gehweg durch parkende Fahrzeuge oder Mülltonnen blockiert ist und es deshalb auf die Fahrbahn ausweichen muss
- Machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam, dass man von Fahrzeugen – und ganz besonders von Bussen und Lkw – viel Abstand halten muss. Die Fahrer können Fußgänger an vielen Stellen rund um das Fahrzeug nicht sehen (sog. „Tote Winkel“)
Sichere Fahrbahnüberquerung
- Wenn eine Straße ohne Überquerungshilfe (ohne Zebrastreifen oder Mittelinsel oder Ampel) überquert werden muss, sollte dies grundsätzlich an Kreuzungen und Einmündungen geschehen und nicht an Streckenabschnitten dazwischen
- Zeigen Sie Ihrem Kind, wie man vorsichtig an die Bordsteinkante herantritt, dass man am Bordstein („Stoppstein“) in ca. 20 cm Abstand zur Fahrbahn stehen bleibt
- Üben Sie mit Ihrem Kind, wohin man den Blick richtet (erst nach links, dann nach rechts und danach nochmals nach links) und wie man die Fahrbahn überquert – nämlich flott und auf geradem Weg und mit Blickkontakt zu herankommenden Autofahrenden
- An Einmündungen und Grundstückseinfahrten ist die Sicht oft durch Mauern, Hauskanten oder Sträucher versperrt. Klären Sie Ihr Kind über diese Gefahrensituationen auf und zeigen Sie ihm, dass man hier sehr vorsichtig sein muss
Fahrbahnüberquerung am Zebrastreifen
Auch hier gilt: Vor dem Überqueren der Straße nach links und rechts und danach nochmals nach links schauen und erst losgehen, wenn ein ankommendes Auto angehalten hat!
Fahrbahnüberquerung an einer Ampel mit Fußgängersignal
Mit dem Umschalten des Fußgängersignals von „Grün“ auf „Rot“ beginnt die sogenannte „Räumzeit“ (Schutzzeit). Das bedeutet, Fußgängerinnen und Fußgänger, die sich zu dieser Zeit noch auf dem Überweg befinden, können die Fahrbahn noch sicher und gefahrlos überqueren.
Deshalb gilt:
- Nicht an den Ausgangspunkt zurücklaufen, sondern zügig zur anderen Fahrbahnseite gehen!
- Bei breiten Straßen mit Signalgeber auf der Mittelinsel dort die nächste Grünphase abwarten
Die Wahrnehmung schulen
Machen sie Ihrem Kind folgende Zusammenhänge zum Verkehr bewusst:
- wie unglaublich schnell ein Auto, das noch weit entfernt scheint, herangekommen ist,
- welch lange Strecke ein Auto beim Bremsen braucht, bis es zum Stillstand kommt
- und dass ein Autofahrender ein einzelnes Kind vielleicht gar nicht bemerkt, weil er noch so viel anderes beachten muss
Regeln wiederholen
- Niemals zwischen geparkten Autos auf die Fahrbahn treten!
- Niemals einfach über die Fahrbahn laufen, weil auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite jemand ruft oder winkt!
- Niemals bei Rot die Straße queren!
Nach einigen Schulwegübungen sollte dann umgekehrt das Kind die Mutter oder den Vater "führen", um so die selbstständige Bewältigung seines Schulweges zu lernen. Gut und wertvoll ist es, die ersten Alleingänge des Kindes zur Schule unerkannt aus der Entfernung zu beobachten. So können Sie sehen, ob sich Ihr Kind auf seinem Schulweg richtig verhält oder ob Sie das Schulwegtraining nochmals wiederholen müssen.
Wichtig zu wissen:
- Helle, gut sichtbare Kleidung mit leuchtenden Farben, reflektierenden Streifen sowie Schultaschen mit Reflektoren erhöhen die Erkennbarkeit und damit die Sicherheit Ihres Kindes
- Achten Sie darauf, dass gerade die Erstklässler die zu Schuljahresbeginn verteilten Warnwesten tragen. In der dunklen Jahreszeit kommt dem eine besondere Bedeutung zu
- Ihr Kind sollte erst nach Ablegen der Fahrradprüfung in der Jugendverkehrsschule mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Grundsätzlich sind dann – bis zum Alter von 10 Jahren – Gehwege zu benutzen
- Um Grundschulkindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr spielerisch nahezubringen, empfiehlt sich ein Besuch des Internet-Auftritts der Aktion „Gib Acht im Verkehr“
Bringen und Abholen mit dem Auto
Befördern Sie Ihre Kinder niemals ohne korrekte Sicherung im Kindersitz oder Sitzkissen, auch nicht auf kurzen Strecken! (Rückhaltesystem mit ECE-Prüfzeichen 44/03 oder 44/04.)
- Halten Sie so an, dass Ihr Kind zum Gehweg hin aussteigen/einsteigen kann und die Straße nicht queren muss!
- Im Bereich der Schule sollten Sie sich eine Stelle zum Anhalten bzw. Ein- und Aussteigen suchen, die möglichst abseits der Laufwege der Schülerinnen und Schüler von und zur Schule bzw. von und zum Bus liegt
FORMULARE UND DOKUMENTE
Schulwegeplan Ebingen - KirchgrabenschuleSchulwegeplan Ebingen - OststadtschuleSchulwegeplan Ebingen - SchalksburgschuleSchulwegeplan Ebingen - Hohenbergschule und SchlossbergrealschuleSchulwegeplan GS LaufenSchulwegeplan Lautlingen - Ignaz-Demeter-SchuleSchulwegeplan Onstmettingen - SchillerschuleSchulwegeplan GS PfeffingenSchulwegeplan Tailfingen - Schulzentrum LangenwandSchulwegeplan Tailfingen - LutherschuleSchulwegeplan Truchtelfingen - Schule an der SommerhaldeIhr Kind braucht Unterstützung beim Lernen?
Hier erhalten Sie Informationen zur Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf in städtischen und kirchlichen Kindertagesreinrichtungen in Albstadt und Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe an Albstädter Grundschulen sowie an den Haupt-, Werk-, Realschulen für die 5. und 6. Klasse. Sie bietet Schülerinnen und Schülern außerhalb des Unterrichts eine Hausaufgaben-, Sprach- und Lernförderung.
Wer wird gefördert?
Der zusätzliche Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen bzw. Lehrer im Schulunterricht festgestellt. Sie nehmen dann mit den Eltern des Kindes Kontakt auf. Die Eltern melden ihr Kind dann zum HSL-Förderunterricht an.
Wie wird gefördert?
Die Schülerin oder der Schüler nimmt regelmäßig und verbindlich an den Förderstunden teil. Die Eltern unterschreiben eine Einverständniserklärung. HSL ist eine Sprachfördermaßnahme, keine reine Hausaufgabenbetreuung und keine Nachhilfe. Sie bietet keine vollständige, kontrollierte und richtige Erledigung der Hausaufgaben aus dem Schulunterricht.
Ziele der Förderung
Die Kinder sollen eine Verbesserung der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit der deutschen Sprache erlernen, Bildungs- und gesellschaftliche Teilhabe erfahren, sollen in das deutsche Schul- und Bildungssystem integriert werden und auf spielerische Art und Weise soziale Werte erfahren.
Wie wird HSL an den Schulen umgesetzt?
Die Förderung wird außerhalb des Schulunterrichts, am Nachmittag, zu festgelegten Zeiten an der Schule angeboten. Es wird überwiegend im Fach Deutsch nach einem ganzheitlichen Ansatz gefördert. Die Eltern werden regelmäßig von den Lehrkräften über den Verlauf der Förderung informiert.
Praxisbeispiele:
Die Lehrkräfte der Sprachförderung haben viel Zeit für die Schülerinnen und Schüler, sie unterstützen bei den Hausaufgaben, hören zu, fragen nach und fordern zum Sprechen auf. Es wird viel gespielt, Geschichten werden gelesen und die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem sozialen Verhalten gestärkt. Hier erhalten Sie Informationen zum HSL–Sprachförderprogramm des Landes Baden-Württemberg.
- alle Albstädter Grundschulen
- die HWR-Schulen (Hohenbergschule und Schillerschule/Klassen 5+6)

Endlich Ferien!
Die Stadt Albstadt bietet Eltern auch in den Schulferien ein Betreuungsangebot für ihre Kinder an. Das Schulkind-Betreuungsteam bietet Ihren Kindern jeden Tag ein Programm mit Bastelideen, Spielangeboten in und um die Betreuungsräume der Schalksburgschule und Lutherschule und kleinen Ausflügen in die nähere Umgebung an.
Unser Grundschul-Ferienprogramm!
Die Ferienbetreuung findet zu folgenden Zeiten statt:
| Montag - Donnerstag | 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
Für das Schuljahr 2026/2027 findet in folgenden Ferien eine Betreuung statt. Bitte beachten Sie, dass an gesetzlichen Feiertagen keine Ferienbetreuung stattfindet.
| Herbstferien | 26.10.2026 - 30.10.2026 |
| Faschingsferien | 08.02.2027 - 12.02.2027 |
| Osterferien | 30.03.2027 - 02.04.2027 |
| Pfingstferien | 18.05.2027 - 21.05.2027 |
| Sommerferien | Sommerferien I: 02.08.2027 - 06.08.2027 Sommerferien II: 09.08.2027 - 13.08.2027 Sommerferien III: 16.08.2027 - 20.08.2027 Sommerferien IV: 23.08.2027 - 27.08.2027 Sommerferien V: 30.08.2027 - 03.09.2027 Sommerferien VI: 06.09.2027 - 10.09.2027 |
Im Online-Portal können Sie die einzelnen Ferienwochen auswählen. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen grundsätzlich nicht möglich sind und die Teilnahme an der Ferienbetreuung verbindlich kostenpflichtig ist!
Bitte mitbringen:
- Trinkflasche
- Vesper für zwischendurch
- Wechselkleidung
- Gummistiefel
Je nach Bedarf findet die Ferienbetreuung an mehreren festgelegten Schulstandorten im Stadtgebiet statt.
Die Kosten der Ferienbetreuung richten sich nach der Anzahl der gebuchten Wochen und nach den für die Ferienbetreuung angemeldeten Kindern.
Die Kosten für die Ferienbetreuung sind sechs Wochen vor der jeweiligen gebuchten Ferienwoche per Überweisung zu zahlen.

Über folgenden Link können Sie den Bedarf für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für die Schulkindbetreuung und/ oder Ferienbetreuung mitteilen: https://albstadt.link/Schulkind-und-Ferienbetreuung Die Bedarfsmitteilung bewirkt keine automatische Zusage zu der gewünschten Betreuung. Die Stadt Albstadt wird sich rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr mit Ihnen in Verbindung setzen.
Amt für Familie, Bildung und Sport
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Über folgenden Link können Sie den Bedarf für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder für die Schulkindbetreuung und/ oder Ferienbetreuung mitteilen: https://albstadt.link/Schulkind-und-Ferienbetreuung Die Bedarfsmitteilung bewirkt keine automatische Zusage zu der gewünschten Betreuung. Die Stadt Albstadt wird sich rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Betreuungsbedarf für die Schulkind- und Ferienbetreuung wird zukünftig über das Online-Portal gemeldet.
Die Bedarfsmitteilung muss für alle Betreuungsangebote jährlich neu ausgefüllt werden.
Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Angaben, die wir für eine vollständige Bedarfsmitteilung benötigen. Anhand der Angabe der Grundschule, die Ihr Kind besucht, können Sie dann die Betreuungszeiten wählen, die an dieser Schule angeboten werden. Zum Schluss können Sie, wenn nötig, die Ferienbetreuung wählen, die für alle Grundschulkinder der Stadt Albstadt angeboten wird. Es ist auch möglich den Bedarf für Ihr Kind nur für die Schulkindbetreuung oder die Ferienbetreuung mitzuteilen.
Sofern Sie alleine sorgeberechtigt sind, können Sie dies im Portal angeben. Ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht ist mit dem Betreuungsvertrag einzureichen.
Für die Betreuungsangebote, für die kein Rechtsanspruch besteht, ist die Angabe über eine Beschäftigung sowie den Beschäftigungsumfang der sorgeberechtigten Personen zwingend erforderlich. Einen Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung können Sie hier Arbeitgeberbescheinigung Schulkindbetreuung herunterladen und ausdrucken. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Ebenfalls ist die Angabe über weitere Geschwisterkind notwendig.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeberbescheinigung zwingend für die Bedarfsmittelung für Betreuungsplätze ohne Rechtsanspruch benötigt wird!
Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsmitteilung erst vollständig ist, wenn Sie am Ende auf den Button „verbindlich einreichen“ geklickt haben.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Bedarfsmitteilung für die Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung keine Unterlagen. Ausnahme: Für Betreuungsplätze, für die kein Rechtsanspruch besteht, muss im Online-Portal eine Arbeitgeberbescheinigung hochgeladen werden! Bitte lassen Sie für alle Sorgeberechtigten, die eine Beschäftigung ausüben eine Arbeitgeberbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen bevor Sie mit der Bedarfsmitteilung beginnen! Den Vordruck können Sie hier herunterladen und ausdrucken:
Arbeitgeberbescheinigung - Schulkind- und FerienbetreuungJa, bitte füllen Sie die Bedarfsmitteilung für jedes Kind einzeln aus. Nachdem Sie den Bedarf für das erste Kind mitgeteilt haben und die Bedarfsmitteilung mit Klick auf den Button „verbindlich einreichen“ abgeschickt haben, kehren Sie bitte zum Anfang zurück und füllen das Formular für das nächste Kind aus. Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsmitteilung erst vollständig ist, wenn Sie am Ende auf den Button „verbindlich einreichen“ geklickt haben.
Bitte teilen Sie den Bedarf für Ihr Kind bis spätestens 15. März für die Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung über das Online-Portal mit. Die Bedarfsmitteilung gilt für das darauffolgende Schuljahr. Die Bedarfsmitteilung muss für alle Betreuungsangebote jährlich neu ausgefüllt werden.
Eine Kündigung während des Schuljahres ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Verlust der Arbeitsstelle
- Wegzug aus Albstadt
- Schulwechsel des Kindes.
Die Kündigung ist schriftlich beim Amt für Familie, Bildung und Sport der Stadt Albstadt mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende einzureichen.
Die von Ihnen gebuchte kommunale gebührenpflichtige Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung kann flexibel genutzt werden. Bitte informieren Sie das Betreuungspersonal rechtzeitig, wenn sich etwas an den Bring- oder Abholzeiten ändert.
Staatliches Schulamt Albstadt
Lautlinger Straße 147
72458 Albstadt
Telefon: 07431 93920
Internet: https://als.schulamt-bw.de/Startseite
Bei Fragen zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung wenden Sie sich gerne jederzeit an:
Amt für Familie, Bildung und Sport
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Telefon: 07431 160-2535
E-Mail: schulkindbetreuung@albstadt.de
Weitere Informationen finden Sie auch in der Benutzungs- und Gebührensatzung zur Schulkind- und Ferienbetreuung:
Weiterführende Schulen
Welche Schulform passt zu Ihrem Kind?
Der Übergang von der vierten in die die fünfte Klasse ist aufregend. Neue Schule, neue Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler und ein neuer Schulweg. Damit die Entscheidung für die geeignete Schule für Ihr Kind leichter fällt, können Sie sich hier einen Überblick verschaffen.
Werkrealschulen

Schillerschule
Adresse: Johannes Raster Straße 4, 72461 Albstadt-Onstmettingen
Telefon: 07432 2755
E-Mail: schulleitung[at]04148507.schule.bwl.de
Haupt- und Werkrealschule
Hohenbergschule
Adresse: Hohenzollernstraße 20, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 3954
E-Mail: schulleitung@hohenbergschule.de
Werkrealschule mit Ganztagsbetreuung in Klasse 5 und 6
Realschulen

Schillerschule Haupt-Werk-Realschule
Adresse: Johannes Raster Straße 4, 72461 Albstadt-Onstmettingen
Telefon: 07432 2755
E-Mail: schulleitung[at]04148507.schule.bwl.de
Haupt-, Werk-, Realschule

Schlossbergrealschule
Adresse:
Hohenzollernstraße 6, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 134-270
E-Mail: rektorat[at]schloßberg-rs.de
Realschule mit bilingualem Zug und offenem Ganztagesangebot für die Klassen 5 und 6
Lammerbergrealschule
Adresse: Lammerbergstraße 75, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 200-9060
E-Mail: poststelle[at]04119921.schule.bwl.de
Realschule, mit offenem Ganztagesangebot
Gymnasien

Progymnasium
Adresse: Wolfsgrubenstraße 60, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 4568
E-Mail: info[at]pg-tailfingen.de
Gymnasium bis Klassenstufe 10, mit offenem Ganztagesangebot

Gymnasium Ebingen
Adresse: Gymnasiumstraße 15, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 530-28
E-Mail: schenk.c[at]gymnasiumebingen.de
Gymnasium mit offenem Ganztagesangebot
Förderschulen

Wilhelm-Hauff-Schule
Adresse: Vogelsangstraße 46, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 983-760
E-Mail: schulleitung[at]whs-albstadt.schule.bwl.de
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, Ganztagesschule an drei Wochentagen ab Klassenstufe 3

Rossentalschule
Adresse: Rossentalstraße 45, 72461 Albstadt-Truchtelfingen
Telefon: 07432 907-470
E-Mail: rossentalschule[at]zolernalbkreis.de
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“

Sebastian-Ott-Schule
Adresse: Gärtnerstraße 16, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 983-760
E-Mail: sekretariat.soschule[at]haus-nazareth-sig.de
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt „soziale und emotionale Entwicklung“
Schule für Schülerinnen und Schüler mit längerer Krankenhausbehandlung

Mariaberg Außenstelle
Adresse: Schillerstraße 41, Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 957-3921 oder 07124 923-7209
E-Mail: sfk[at]mariaberg.de oder sbbz[at]mariaberg.de
Schule für Schülerinnen und Schüler mit längerer Krankenhausbehandlung
Berufliches Schulzentrum

Walther-Groz-Schule
Adresse: Johannesstraße 4-6, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 1210
E-Mail: info[at]wgs-albstadt.de
Berufliches Schulzentrum Albstadt
Ausbildungsberufsförderungsschule

ABBA Albstadt
Adresse: Schillerstraße 135, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 134-170
E-Mail: info[at]aba-albstadt.de
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Adresse: Auf Lauen 12-17, 72461 Albstadt-Onstmettingen
Telefon: 07432 2080
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Adresse: Marktstraße 30, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431 591-2525
Ausbildungs- und Berufsförderungsstätte
Pflegeschule

DAA Pflegeschule Albstadt
Adresse: Marktstraße 30, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 0743 1591-2541
E-Mail: info.albstadt[at]daa.de
Pflegeausbildung
Sportschule

Landessportschule
Adresse: Vogelsangstraße 21, 72461 Albstadt-Tailfingen
Telefon: 07432 982-10
E-Mail: info[at]ls-albstadt.de
Hand in Hand zum bestmöglichen Bildungserfolg!
Nur wenn Eltern und Lehrkräfte zusammenarbeiten, können Kinder und Jugendliche den bestmöglichen Bildungserfolg erzielen. Eltern haben die Möglichkeit, in verschiedenen Gremien Schule aktiv mitzugestalten. Für die öffentlichen Schulen werden Elternbeiräte gebildet, die ehrenamtlich tätig sind. In den einzelnen Schulen vertreten in der Regel Klassen- sowie Schulelternbeiräte die Interessen der Eltern.
Unsere Ziele:
- Wir wollen Eltern beraten und stärken und setzen uns für Verbesserungen im Bildungssystem ein
- Wir vernetzen die Eltern in Albstadt über Schulgrenzen hinaus, um gemeinsam mehr für unsere Kinder zu erreichen
Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz das Organ, welches sich aus den Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen und deren Vertreter im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt. Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Trägerschaft können, wenn sie für ihre Wahl die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, auch Mitglieder im Gesamtelternbeirat werden. Aus der Mitte des Gesamtelternbeirats wird der Gesamtelternbeiratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt.
Unsere Aufgaben:
- Fragen beantworten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren
- zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens sowie für Fragen der Erziehung beitragen
- Anregungen und Wünsche einzelner Vertreter der Eltern im Schulbeirat, wenn sie von allgemeiner Bedeutung sind, unterstützen
- Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten
- bei der Festlegung der beweglichen Ferientage mitwirken
Sprechen Sie uns an und gemeinsam an der Zukunft arbeiten!
KONTAKT
Büsra Altindag – Lutherschule Grundschule Tailfingen
Jens Röhner – Lammerberg Realschule Tailfingen
Schulsozialarbeit an Albstädter Schulen
Das Kinder- und Jugendbüro in Albstadt leistet hier eine wertvolle Arbeit und unterstützt die Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer sozialen Kompetenzen. Mit sozialpädagogischer Fachkompetenz und einem fundiertem Methodenwissen. Was das genau bedeutet und wie das abläuft, erfahren Sie hier.
MEHR INFOS
KJB SchulsozialarbeitStaatliches Schulamt Albstadt
Beratung und Service stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir unterstützen und begleiten Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler und pädagogische Fachkräfte aller Bildungseinrichtungen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung und beraten Sie kompetent und zuverlässig.
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Staatliches Schulamt Albstadt
