Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Bol - südliche Wielandstraße“, Albstadt-Truchtelfingen
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss und Beschluss der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bol - südliche Wielandstraße“, Albstadt-Truchtelfingen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie den Auslegungsbeschluss für die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
2. Ferner hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt in der öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Bol - südliche Wielandstraße“, Albstadt-Truchtelfingen, und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW öffentlich auszulegen.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Albstädter Stadtteil Truchtelfingen auf einer Höhe zwischen 797 und 821 m ü. NHN. Der ca. 0,23 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst vollständig die Flurstücke 591/2 und 592/3 sowie teilweise die Flurstücke 591/1 und 592/4 (Wielandstraße). Im Norden liegt das Plangebiet an der Johannes-Brahms-Straße (Flurstück 593/5). Im Osten grenzt das Plangebiet an ein Wohnhausgrundstück (Flurstück 591/1) an. Im Süden sind an der Wielandstraße weitere Wohnhausgrundstücke (Flurstück 592/1, 592/2) und die öffentliche Grünfläche (Flurstück 596/1) vorzufinden.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Stadt Albstadt beabsichtigt im Stadtteil Truchtelfingen mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bol - südliche Wielandstraße“ einen Teilbereich des seit 1978 rechtskräftigen Bebauungsplansänderung „Bol““ dahingehend zu ändern, dass auf Flurstücken 591/2 und 592/3 im Rahmen von geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bauplanungsrechtlich mehr Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Um ebenso andere Nutzungen am Standort zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan als ein Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt. Durch die geplante Nachverdichtung im Innenbereich, kommt für die Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Einfamilienhäuser zu sanieren und die Anzahl der Wohneinheiten zu erhöhen, um den Bedarf nach Wohnraum decken zu können. Zudem ist zur Optimierung der Räumlichkeiten für die geplante Wohnnutzung eine Erweiterung der Baugrenze und Erhöhung der Grundflächenzahl sinnvoll. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße Wohnbebauung zu schaffen, werden für das Plangebiet überwiegend neue Festsetzungen getroffen, die den aktuellen Anforderungen an den Arten-, Klima und Umweltschutz entsprechen. Die verkehrliche Erschließung der beiden Grundstücke erfolgt weiterhin über die Johannes-Brahms-Straße und Wielandstraße.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 19.02.2026 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 19.02.2026 werden jeweils mit Begründung und folgenden Gutachten bzw. Stellungnahmen
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 19.02.2026 mit Angaben zum Untersuchungsgebiet, zu naturschutzrechtlichen und fachlichen Ausweisungen, zur Vorhabensbeschreibung, zur Wirkung des Vorhabens, zur Methodik, zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums, zur Datenerhebung (Fledermauserfassung, Reptilienerfassung, Vogelerfassung), zum Bestand und zur Betroffenheit der Arten und zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung
- Umweltbezogene Stellungnahmen zu Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau, Naturschutz, Wasser- und Bodenschutz, Abwasserbeseitigung, Hydrologie, Niederschlagswasserbeseitigung, Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, Waldabstand und regionalplanerischen Belangen
von Dienstag, dem 07.04.2026 bis Freitag, dem 08.05.2026
je einschließlich, im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 11:30 Uhr
öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Der barrierefreie Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist über die Adlerstraße 14 möglich.
Die auszulegenden Bebauungsplanunterlagen sind zusätzlich im oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Albstadt (https://www.albstadt.de/buergerbeteiligung) unter der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.05.2026, Stellungnahmen abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig.
Albstadt, den 27.03.2026
gez.
Roland Tralmer
Oberbürgermeister
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