Schön, dass Sie hier sind!
Wenn Sie aus einem anderen Land zu uns nach Albstadt kommen, erleben Sie erst einmal große Veränderungen: eine andere Kultur, eine neue Sprache, eine fremde Stadt und jede Menge Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Dazu brauchen Sie Hilfe und Menschen, die Sie unterstützen.
Zunächst einmal geht es darum, die Sprache zu lernen, unsere Kultur kennenzulernen und mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen. Sie brauchen eine Unterkunft und Wohnung, Ihre Kinder kommen in den Kindergarten oder in die Schule und Sie suchen eine Arbeit. Hier finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen, Informationen und Beratungsstellen zu den jetzt anstehenden Aufgaben, damit Sie sich schnell bei uns zurechtfinden. Kommen Sie gut an!
Es gibt viele Gründe, warum Sie zu uns kommen
Sie kommen aus sehr unterschiedlichen Beweggründen nach Deutschland. Damit Sie oder Ihre Familie dauerhaft in Deutschland leben können und alle Angebote und Rechte genießen dürfen, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Unsere Ausländerbehörde berät Sie gerne und hilft Ihnen bei der Antragstellung. Bitte vereinbaren Sie hierfür mit uns einen Termin. Ansonsten können wir Ihr Anliegen leider nicht bearbeiten.
Stadtverwaltung Albstadt
Ausländer- und Integrationsbehörde
Kirchengraben 7
72458 Albstadt
Bei allgemeinen Fragen zur
Aufenthaltserlaubnis, sowie zur Abgabe
einer Verpflichtungserklärung
Bei Fragen zum allgemeinen
Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis,
Erwerbstätigkeit und Familiennachzug sowie
zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Bei Fragen zum Asylrecht und
zu humanitären Aufenthaltsrechte
Sie möchten in Deutschland arbeiten oder einen Beruf ausüben?
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen aber keine bezahlte Arbeit aufnehmen? Dann können Sie die Erlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.
Unter Erwerbstätigkeit versteht man die abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmender und die selbstständige Tätigkeit. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gilt grundsätzlich für:
- Inhaberin oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthalt aus bestimmten familiären Gründen
- Inhaber einer Niederlassungserlaubnis
Außerdem ist Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (selbstständig und unselbstständig) erlaubt, wenn dies in Ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich erwähnt ist. Sollten Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein, die nicht zu den vorgenannten Aufenthaltserlaubnissen gehört, können Sie die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit beantragen. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab telefonisch einen Termin.
- Arbeitsvertrag/Arbeitszusage
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber ausgefüllt und zu unterzeichnet)
Die Genehmigung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist in der Regel kostenfrei.
FORMULARE UND DOKUMENTE
Online-Anträge der Ausländerbehörde AlbstadtErklärung zum BeschäftigungsverhältnisStadtverwaltung Albstadt
Ausländer- und Integrationsbehörde
Kirchengraben 7
72458 Albstadt
Bei Fragen zum allgemeinen
Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis,
Erwerbstätigkeit und Familiennachzug
sowie Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Sie möchten ausländische Fachkräfte beschäftigen oder selbst als ausländische Fachkraft in Albstadt arbeiten?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Mit dem beschleunigten Verfahren wird zudem das Anerkennungsverfahren verkürzt.
Stadtverwaltung Albstadt
Ausländer- und Integrationsbehörde
Kirchengraben 7
72458 Albstadt
Bei Fragen zum allgemeinen
Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis,
Erwerbstätigkeit und Familiennachzug
sowie Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Sie möchten eine Person aus dem Ausland zu einem Besuch oder für einen längeren Aufenthalt einladen?
Wenn Sie eine Person aus dem Ausland, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, zu einem Besuch oder für einen längeren Aufenthalt einladen möchten, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung oder auch Einladung abgeben.
MEHR INFOS
VerpflichtungserklärungSie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen?
Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und sich einbürgern lassen möchten, müssen Sie sich an die Einbürgerungsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis in Balingen wenden. Für Einbürgerungen ist die Stadt Albstadt nicht zuständig, sondern die Einbürgerungsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis in Balingen.
Sie können die Antragsunterlagen bei der Ortspolizeibehörde beim Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Albstadt abgeben. Die Unterlagen werden dann an die Einbürgerungsbehörde weitergeleitet.
Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Aussage über die Erfolgsaussichten und die Dauer des Einbürgerungsverfahren machen können und auch keine Rechtsberatung durchführen dürfen.
Stadtverwaltung Albstadt
Amt für Öffentliche Ordnung
Marktstraße 35
72458 Albstadt

Unterstützung bei allen Themen, die jetzt anstehen!
Wir helfen allen ausländischen Mitbürgern/-innen mit Bleiberecht bei der Suche nach Deutschkursen, Problemen mit Formularen, der Wohnungssuche, Ihren Bewerbungen und bei den vielfältigen Problemen im täglichen Leben, damit Sie sich möglichst schnell in Albstadt einleben. Albstadt bietet viele Freizeitmöglichkeiten, Vereine und Veranstaltungen, um Freunde zu finden. Unsere Unterstützung ist kostenlos. Wir freuen uns auf Sie!
Rathaus Albstadt
Ebene 3
Marktstr. 35
72458 Albstadt
Die Telefonnummern und die E-Mail-Adresse bleiben unverändert.Montag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr
Beratung und Hilfe, wenn Sie Probleme haben
In Albstadt gibt es einige Beratungsstellen und soziale Dienste, die Sie in verschiedenen Lebenslagen unterstützen.
MEHR INFOS
Soziale Dienste und Einrichtungen
Die Interkulturelle Woche im Zollernalbkreis
In der Zeit vom 20. bis zum 28. September findet in diesem Jahr die mittlerweile 8. Interkulturelle Woche (IKW) im Zollernalbkreis und somit auch wieder in Albstadt statt.
Die diesjährige Interkulturelle Woche steht unter dem Motto „Dafür!“.
Bei der Interkulturellen Woche handelt es sich um eine bundesweite Initiative, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, den Austausch zwischen Kulturen fördert und ein Zeichen für Toleranz und Offenheit setzt.
Die Angebote sind auch dieses Jahr wieder genauso abwechslungsreich wie die beteiligten Menschen. Gemeinsam möchten wir ein starkes Zeichen für Vielfalt, Respekt und Zusammenhalt setzen – wir sind „Dafür!“.
Für weitere Informationen zur Interkulturellen Woche im Zollernalbkreis und den diesjährigen Veranstaltungen folgen Sie bitte dem QR-Code:

Falls Sie "Ihre" Dienstleistung hier nicht finden, schauen Sie bitte auch unter:
Dienstleistungen von A-ZHilfe in allen LebenslagenKontakt:
Stadtverwaltung Albstadt
72458 Albstadt
72422 Albstadt
