Waffen- und Sprengstoffbehörde.
Stadt Albstadt
KONTAKT
WAFFEN- UND SPRENGSTOFFBEHÖRDE
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 11:30 Uhr
Di 08:00 - 11:30 Uhr
Mi 08:00 - 11:30 Uhr
Do 08:00 - 11:30 und 15:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Übergeordnete Dienststellen
Zugeordnete Leistungen
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Formular
- Antrag auf Erteilung oder Ergänzung einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz (Kleiner Waffenschein)
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 II der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins nach § 28 Abs. 4 Waffengesetz
- Antrag Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG)
- Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis
- Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
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