Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden.
Onlineantrag und Formulare
Onlinedienst der Stadtverwaltung Albstadt
Onlinedienst service-bw
Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.
Mögliche Formen sind:
- Verlässliche Grundschule
- Flexible Nachmittagsbetreuung
- Hort und Hort an der Schule
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen, Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.
Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.
Voraussetzungen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Albstadt
Ihr Kind ist an einer städtischen Grundschule in Albstadt angemeldet oder wird diese zukünftig besuchen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
KONTAKT
SCHULEN [STADT ALBSTADT]
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Albstadt
Die Anmeldung zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung muss jedes Schuljahr neu durchgeführt werden.
Die Anmeldung muss für jedes Kind einzeln ausgefüllt und abgeschickt werden.
Anmeldeschluss für das jeweils kommende Schuljahr ist der 15. März.
Die Anmeldung bewirkt keine automatische Zusage zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung.
Die Stadt Albstadt wird sich rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtig: Die Anmeldung zur Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung ist verbindlich zahlungspflichtig.
Fristen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Albstadt
15. März eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Albstadt
Für Betreuungsplätze, für die kein Rechtsanspruch besteht, ist die Abgabe eine Arbeitgeberbescheinigung für alle sorgeberechtigten Personen die einer Beschäftigung nachgehen erforderlich.
Die Arbeitgeberbescheinigung muss bei der Anmeldung hochgeladen werden.
Kosten
Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)
Ergänzung für Stadt Albstadt
Die Kosten für die Schulkind- und/ oder Ferienbetreuung variieren je nach gewünschten Betreuungsumfang.
Hinweise
keine
Ergänzung für Stadt Albstadt
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Albstadt: https://www.albstadt.de/schulen.
Rechtsbehelf
Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem jeweiligen Einrichtungsträger.
Ergänzung für Stadt Albstadt
Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten des Kindes und der Stadt Albstadt.
Freigabevermerk
05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Albstadt